Die Gemeinde ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.marchtrenk.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Gemeinde ist bestrebt diese Website entsprechend Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.
Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Ende 2020 abgeschlossen.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige Bilder fehlt der Alternativtext , sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.
Bei den eingesetzten Slider ist die Keyboard Navigation schwierig, da die Pfeile nicht visuell identifiziert werden können. Wenn die fokussierte Komponente nicht in irgendeiner Form gekennzeichnet ist, so weiß ein User nicht, auf welche Komponente er sich fokussieren soll. Damit ists das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 (Element wird im Fokus nicht hervorgehoben) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt die Slider zu überarbeiten.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Eingebettete Elemente aus Sozialen Medien (Facebook, Flickr, Instagram, Youtube etc.), welche auf der Startseite und einigen Unterseiten eingebunden sind, werden für die Anzeige von Bildern und aufgezeichneten Videos aus externen Quellen verwendet. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht (z.B. 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 1.2.2 Untertitel aufgezeichnet).
Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente gegen HTML-Formulare auszutauschen. Für neue PDF- bzw. Word-Dokumente planen wir, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.09.2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden wie beschrieben laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an gemeindeamt@marchtrenk.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Stadtamt Marchtrenk
Linzer Straße 21
4614 Marchtrenk
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen..
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen
Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:
- Zum Inhalt springen (Accesskey 1)
- Zur Navigation springen (Accesskey 2)
- Zum Subnavigation springen (Accesskey 3)
- Zur Suche springen (Accesskey 4)
Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet
Suchoption
Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten und in Dokumenten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.
Sprachauszeichnung und Sprache
Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.
Link-Verhalten
- Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
- Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp auszuzeichnen.
- Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments oder es steht neben dem Dokumentennamen.
Dokumente
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail an gemeindeamt@marchtrenk.gv.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.