Grundsteuer

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Einheitswert und dem daraus errechneten Steuermessbetrag. 

Der Einheitswertbescheid wird vom Finanzamt erlassen.

Der Steuermessbetrag mal Hebesatz ergibt die Grundsteuer, die von der Gemeinde mit Grundsteuerbescheid vorgeschrieben wird. 

Ein Grundsteuerbescheid ist so lange gültig, bis eine Änderung eintritt und ein neuer Bescheid erlassen wird.


Zuständig