Hinweisgeberschutzgesetz

Oö. Hinweis-Schutzgesetz

Das Landesgesetz über den Schutz hinweisgebender Personen – Oö. Hinweis-Schutzgesetz – Oö. HSchG dient der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Hinweise über Verstöße gegen das EU-Recht sollen über eine Hinweisgeberplattform anonym gemeldet werden. 

Natürliche Personen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens, der Finanzdienstleistungen, der Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Produktsicherheit und -konformität, der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit, der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes, der öffentliche Gesundheit, des Verbraucherschutzes und auch des Schutzes der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten sowie der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen erlangen, haben die Möglichkeit, diese über eine Hinweisgeberplattform zu melden bzw. offenzulegen. Wer Zugang zum Meldesystem hat, wird in § 4 Oö. HSchG geregelt.

Das Whistleblowing-Meldesystem der Stadtgemeinde Marchtrenk ist unter folgenden Link direkt erreichbar: Meldungsformular

Dort können Verstöße gemeldet werden. Alle Hinweise werden streng vertraulich unter Wahrung Ihrer Anonymität behandelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Meldesystem um keine allgemeine Beschwerdestelle handelt.